Volksabstimmung – Wer ist eigentlich das “Volk”?
04Jul11
Jeder, der auch nur ein bisschen staatskritisch ist, auch nur etwas an den mündigen Bürger glaubt wird die grundsätzlichen Frage, ob mehr Bürgerbeteiligung wünschenswert ist, mit “Ja” beantworten.
Geht es an die genaue Ausgestaltung, scheiden sich die Geister. Betrachten wir, aus aktuellem Anlass, die Volksabstimmung. Die entscheidende Frage, neben institutionellen Regelungen wie dem Quorum, ist: Wer darf abstimmen? Wie definieren wir unsere Wahlbevölkerung?
Konkret: Lassen wir bei der Abstimmung über S21 nur die Stuttgarter, die gesamte Region Stuttgart, ganz Baden-Württemberg, alle deutschen Bürger oder vielleicht sogar ganz Europa mit abstimmen? Sollte nicht jeder, der Kosten trägt und Nutzen zieht, auch mitbestimmen dürfen? Oder wollen wir vor lauter kommunaler Partikularinteressen “das große Ganze” aus den Augen verlieren?
Eines ist sicher: Eine Volksabstimmung nur in Baden-Württemberg wird der Dimension von S21 sowie dem Kreis der Zahler und Profiteure nicht gerecht.
Allerdings stimmt auch: Bei der Festlegung der Wahlbevölkerung ist viel Spielraum für Willkür.
Wie weit ziehen wir also den Kreis? Wo machen wir eine Grenze? Schreibe mir einfach, ich freuen mich über Deine Meinung!
lutz@kernen-fdp.de
Julian Lutz
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